Fallschutzplatten
Fallschutz nach EN 1177
Das Außengelände muss die in den Normen EN1176 und EN1177 festgelegten Anforderungen erfüllen. Für den Bodenbelag gilt, dass er einen Sturz aus bestimmter Höhe abfedern und Unfälle mit bleibenden Folgen verhindern muss. Dieser vom Bodenbelag geforderte Fallschutz wird als kritische Fallhöhe angegeben. Die zu erreichende kritische Fallhöhe ist abhängig von der Nutzung der Spielfläche und dem eventuell aufgestellten Spielgerät. Die kritische Fallhöhe nach EN1177 wird durch ein standardisiertes Verfahren aus dem HIC (Head Injury Criterion) ermittelt.
Alle Spielplatzgeräte, die auf öffentlich zugänglichen Spielplätzen stehen, müssen diesen Anforderungen entsprechen. Unter öffentlich zugänglich versteht man unter anderem auch Spielplätze in Kindertagesstätten und Schulen.
Die gesetzlich geforderte Sicherheit beim Fallschutz erreichen Sie am sichersten durch Fallschutzplatten (Fallschutzmatten), die aus polyurethanverbundenem Gummigranulat bestehen. Fallschutzplatten (Fallschutzmatten) gibt es in verschiedenen Varianten, die sich in erster Linie in Härte, Dicke und Dämpfung unterscheiden. Für jede Fläche findet sich unter den Gesichtspunkten Sicherheit, Nutzungsprofil und Wirtschaftlichkeit in unserem Produkt-Portfolio der exakt passende Fallschutz-Bodenbelag.
Ein Spielplatzbetreiber hat die dauernde Pflicht dafür zu sorgen, dass der Spielplatz und die Spielgeräte den gesetzlichen Normen entsprechen. Regelmäßige Kontrollen, Inspektionen und Reparaturen gehören dazu.